Pflege-ein Thema was unsere Gesellschaft immer mehr beschäftigt-Das private Pflegegutachten
Ist dabei ein Teil was Sie benötigen, wenn Sie Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten wollen. Erstellt wird das Pflegegutachetn eigentlich immer vom medizinischen Dienst der Krankenkasse, dies im Auftrag der gesetzlichen Pflegeversicherung. Aber aufgepasst, der MDK-so gut er seinen Job auch macht- begutachtet immer im Sinne der Pflegeversicherung. Das muss nicht mit Ihren berechtigten Interessen übereinstimmen. Sylvia Grünert und Marlies Jänisch, vom Unternehmen PflegeSG, raten Ihnen immer zur Erstellung eines privaten Pflegegutachtens um ihre eigenen berechtigten Interessen zu wahren. Erreichen können Sie die PflegeSG unter 0800 795 84 24-kostenfrei. Auch bei einem ablehnenden Bescheid helfen wir Ihnen gerne im Widerspruchsverfahren.